Terminübersicht für die Einschulung 2026/2027

Tag der offenen Tür

25.11.2025

15:30  – 18:30 Uhr

Info-Elternabend für Schulanfänger

25.11.2025

ab 18:30 Uhr

 

Online Schulanmeldung + Terminvergabe zur Schulanmeldung

 

 

17.11.25 – 19.12.25

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren/alterspruefung

Zwergenschule 04.03.2026 15:30 – 16:15 Uhr
 Zwergenschule  11.03.2026  15:30 – 16:15 Uhr
 Zwergenschule  18.03.2026  15:30 – 16:15 Uhr
 Zwergenschule  25.03.2026  15:30 – 16:15 Uhr

Zwergenschule

29.06.2026

15:30 – 16:15 Uhr

0. Elternabend   18:30 Uhr

Verkauf von

Arbeitsheften

Termine folgen  
Einschulung 22.08.2026 ab 09:30 Uhr
     
     
     

 


Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger des Schuljahres 2026/2027 an der Lindenhof-Grundschule

 

 

Welche Kinder kommen in diesem Jahr zur Schule?

 

Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. 

 

Was ist mit Kindern, die am 30. September 2026 noch keine 6 Jahre alt sind?

 

 Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Dafür müssen die Eltern einen formlosen Antrag stellen und diesen zur Anmeldung mitbringen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.

 

 

Was müssen die Eltern wissen, wenn sie Ihr Kind zurückstellen möchten?

 

Bei dem Wunsch der Eltern zur Rückstellung Ihres Kindes bitten wir Sie, uns schon bei der telefonischen Terminvereinbarung darüber zu informieren. Zur Schulanmeldung bringen Sie dann bitte den ausgefüllten Antrag, die Schweigepflichtsentbindung und die vollständigen Untersuchungsunterlagen und Tests mit. Den Antrag und die Schweigepflichtsentbindung finden Sie auf unserer Homepage.

 

An welcher Schule muss ich mein Kind anmelden?

 

Laut neuer Schulbezirkssatzung der Gemeinde Stahnsdorf ( Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf vom 14. August 2025, 24. Jahrgang, Nr. 05 - Beschluss Nr. B-25/055)  §2 wurde das Gebiet der Gemeinde Stahnsdorf als deckungsgleicher Schulbezirk bzw. für das Schulaufnahmeverfahren nach Straßenzügen festgelegt (siehe Link)

 

https://ratsinfo-online.net/stahnsdorf-bi/download/Satzungen/Schule/g%C3%BCltig_Schulbezirkssatzung_14.08.2025.pdf

 

Ausnahmen von dieser Regelung können aus wichtigem Grund durch das Staatliche Schulamt gestattet werden. Die Gründe sind geregelt im § 106, Abs. 4, Satz 3 Brandenburgischen Schulgesetz. Der Antrag ist durch die Eltern schriftlich über die Schule an das Staatliche Schulamt zu stellen.

 

Was ist, wenn Ihr Kind in einer anderen Schule eingeschult werden soll?

 

Wenn Ihr Kind an einer anderen Schule (Privatschule), also in freier Trägerschaft, beschult werden soll, muss Ihr Kind trotzdem an unserer Schule angemeldet werden, da wir laut Wohnanschrift die zuständige Pflichtschule sind. Bei Aufnahme in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft (Privatschule mit oder ohne konfessionelle Ausrichtung, Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnahmebestätigung der gewünschten Schule an der örtlich zuständigen Schule. Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Schulwechselantrag erforderlich. Diesen erhalten Sie bei der Anmeldung an Ihrer Pflichtschule. Das Landesamt für Schulbildung entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser Schule.

 

Bitte melden Sie ihr schulpflichtiges Kind  über den unten stehenden Link oder QR Code im Schulportal an und buchen einen verbindlichen Termin für die Schulanmeldung. Die Terminvergabe für die Schulanmeldung läuft ausschließlich vom 17.11.2025 bis zum 19.12.2025 über das Schulportal. 

 

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren/alterspruefung

 

 

 

 

Was müssen Sie zur Schulanmeldung in der Schule mitbringen?

 

- ausgedrucktes Online-Anmeldeformular (bei der Online-Anmeldung auszudrucken)

 

- Nachweis der Sprachstandsfeststellung (in der Kita erhältlich)

 

- Impfausweis Original + Kopie

 

- Geburtsurkunde Original + Kopie

 

- bei Alleinerziehenden / Geschiedenen / Unverheirateten Sorgerechtserklärung  Original + Kopie

 

Personalausweis zur Vorlage

 

- Ihr schulpflichtiges Kind

 

 

 

Ihr

Schulleiter der Lindenhof-Grundschule

Mühlenstr. 15

14532 Stahnsdorf

Tel.: 03329 646 720

lindenhof-schule@t-online.de

 www.lindenhofgrundschule-stahnsdorf.de


Downloads zur Schulanmeldung

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Formular Schulanmeldung 2026-27
Anmeldeformular 2026-27.pdf
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Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch
Antrag auf Zurückstellung.docx
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Schweigepflichtentbindung für Antrag auf Zurückstellung
Schweigepflichtentbindung.docx
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Anmeldung Essensversorgung Graefewirtschaft
Schulverpflegung.pdf
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Schulbezirkssatzung 07-2025
Schulbezirkssatzung_000303.pdf
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Flyer sicherer Schulweg 2025
Schulweg_Linde_final.pdf
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