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Tag der offenen Tür |
25.11.2025 |
15:30 – 18:30 Uhr |
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Info-Elternabend für Schulanfänger |
25.11.2025 |
ab 18:30 Uhr |
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Online Schulanmeldung + Terminvergabe zur Schulanmeldung |
17.11.25 – 19.12.25 |
https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren/alterspruefung |
| Zwergenschule | 04.03.2026 | 15:30 – 16:15 Uhr |
| Zwergenschule | 11.03.2026 | 15:30 – 16:15 Uhr |
| Zwergenschule | 18.03.2026 | 15:30 – 16:15 Uhr |
| Zwergenschule | 25.03.2026 | 15:30 – 16:15 Uhr |
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Zwergenschule |
29.06.2026 |
15:30 – 16:15 Uhr |
| 0. Elternabend | 18:30 Uhr | |
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Verkauf von Arbeitsheften |
Termine folgen | |
| Einschulung | 22.08.2026 | ab 09:30 Uhr |
Welche Kinder kommen in diesem Jahr zur Schule?
Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Was ist mit Kindern, die am 30. September 2026 noch keine 6 Jahre alt sind?
Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Dafür müssen die Eltern einen formlosen Antrag stellen und diesen zur Anmeldung mitbringen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Was müssen die Eltern wissen, wenn sie Ihr Kind zurückstellen möchten?
Bei dem Wunsch der Eltern zur Rückstellung Ihres Kindes bitten wir Sie, uns schon bei der telefonischen Terminvereinbarung darüber zu informieren. Zur Schulanmeldung bringen Sie dann bitte den ausgefüllten Antrag, die Schweigepflichtsentbindung und die vollständigen Untersuchungsunterlagen und Tests mit. Den Antrag und die Schweigepflichtsentbindung finden Sie auf unserer Homepage.
An welcher Schule muss ich mein Kind anmelden?
Laut neuer Schulbezirkssatzung der Gemeinde Stahnsdorf ( Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf vom 14. August 2025, 24. Jahrgang, Nr. 05 - Beschluss Nr. B-25/055) §2 wurde das Gebiet der Gemeinde Stahnsdorf als deckungsgleicher Schulbezirk bzw. für das Schulaufnahmeverfahren nach Straßenzügen festgelegt (siehe Link).
Ausnahmen von dieser Regelung können aus wichtigem Grund durch das Staatliche Schulamt gestattet werden. Die Gründe sind geregelt im § 106, Abs. 4, Satz 3 Brandenburgischen Schulgesetz. Der Antrag ist durch die Eltern schriftlich über die Schule an das Staatliche Schulamt zu stellen.
Was ist, wenn Ihr Kind in einer anderen Schule eingeschult werden soll?
Wenn Ihr Kind an einer anderen Schule (Privatschule), also in freier Trägerschaft, beschult werden soll, muss Ihr Kind trotzdem an unserer Schule angemeldet werden, da wir laut Wohnanschrift die zuständige Pflichtschule sind. Bei Aufnahme in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft (Privatschule mit oder ohne konfessionelle Ausrichtung, Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnahmebestätigung der gewünschten Schule an der örtlich zuständigen Schule. Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Schulwechselantrag erforderlich. Diesen erhalten Sie bei der Anmeldung an Ihrer Pflichtschule. Das Landesamt für Schulbildung entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser Schule.
Bitte melden Sie ihr schulpflichtiges Kind über den unten stehenden Link oder QR Code im Schulportal an und buchen einen verbindlichen Termin für die Schulanmeldung. Die Terminvergabe für die Schulanmeldung läuft ausschließlich vom 17.11.2025 bis zum 19.12.2025 über das Schulportal.
https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren/alterspruefung
Was müssen Sie zur Schulanmeldung in der Schule mitbringen?
- ausgedrucktes Online-Anmeldeformular (bei der Online-Anmeldung auszudrucken)
- Nachweis der Sprachstandsfeststellung (in der Kita erhältlich)
- Impfausweis Original + Kopie
- Geburtsurkunde Original + Kopie
- bei Alleinerziehenden / Geschiedenen / Unverheirateten Sorgerechtserklärung Original + Kopie
- Personalausweis zur Vorlage
- Ihr schulpflichtiges Kind
Ihr
Schulleiter der Lindenhof-Grundschule
Mühlenstr. 15
14532 Stahnsdorf
Tel.: 03329 646 720
www.lindenhofgrundschule-stahnsdorf.de